Zur Trainingsteilnahme gilt die 3G Regel; Geimpft, genesen oder getestet. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder vor der Einschulung, Schüler und Schülerinnen. Diese müssen ihren Schülerausweis vorzeigen. Bitte die entsprechende Bescheinigung zum Training mitbringen und beim Einlass in den Trainingsraum dem Trainer vorzeigen. Die bisherigen Regeln gelten weiterhin: Abstandsregeln außerhalb vom Training, Dokumentationspflicht, nur Trainingsteilnehmer dürfen in den Trainingsraum, Trainingsteilnahme nur ohne Krankheitssymptome
3G Regeln fürs Training ab dem 16. August 2021
Aktualisiert: 28. Aug. 2021
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